Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Morgens schon wieder die Bahn verpasst, zu spät im Büro, und dann erstmal Kaffee kochen für den Chef? So sollte eine Berufsausbildung eigentlich nicht aussehen. Denn die Rechte und Pflichten von Azubis sind klar geregelt, zum Beispiel im Berufsbildungsgesetz (BBiG), in der Handwerksordnung und im Jugendarbeitsschutzgesetz. Auch die jeweils zuständigen Stellen wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) wissen Rat.

Von Sven Schneider

Rechte
Das sieht der Ausbildungsvertrag vor

Auszubildende bekommen eine angemessene, monatliche Vergütung, deren Höhe im Ausbildungsvertrag festgelegt ist. Hier steht auch die Dauer von Arbeitszeit, Probezeit (nicht länger als vier Monate) und Urlaub (je nach Alter zwischen 24 und 30 Tage). Außerdem muss der Betrieb den Azubi für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an anderen Ausbildungsmaßnahmen von der Arbeit freistellen.

Was nicht zur Ausbildung gehört

Klar kann man schon mal für die Kollegen Kaffee kochen, eine billige Hilfskraft ist ein Azubi aber nicht. Aufgaben, die mit der Berufsausbildung nichts zu tun haben, müssen Lehrlinge nicht erledigen.

Was zum Ausbildungsziel gehört

Ein Azubi hat das Recht, dass ihm alles beigebracht wird, was er in seinem späteren Beruf können und wissen muss. Deshalb muss der Betrieb auch kostenlose Ausbildungsmittel wie Werkzeuge oder eine Sicherheitsausrüstung stellen und dem Azubi am Ende der Ausbildung ein Zeugnis aushändigen.

Auslandserfahrung während der Ausbildung sammeln

Auslandserfahrung ist in vielen Berufen gefragt. Seit 2005 dürfen Azubis deshalb einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren. Wichtig ist, dies im Ausbildungs- oder einem Änderungsvertrag festzuhalten. Ist der Arbeitgeber dagegen, besteht kein Rechtsanspruch auf den Auslandseinsatz.

Pflichten
Lernpflicht innerhalb der Ausbildung

Die größte Pflicht des Auszubildenden ist die Lernpflicht: Er muss sich nach Kräften bemühen, den gewählten Beruf zu erlernen und seine Aufgaben sorgfältig auszuführen. Auch muss er an allen Ausbildungsmaßnahmen, für die er freigestellt wird, teilnehmen.

Pflichten bei Krankheit

Jeder ist mal krank, wichtig ist aber, Bescheid zu sagen. Wer nicht zur Arbeit erscheinen kann, muss sich am ersten Krankheitstag in der Berufsschule und im Betrieb abmelden. Spätestens am dritten Tag muss ein Attest vom Arzt her. Auch wer nicht pünktlich zur Arbeit kommt, kann theoretisch mit einer Abmahnung bestraft werden.

Die Betriebsordnung gibt die jeweiligen Pflichten vor

In Unternehmen gibt es Regeln, an die sich alle halten müssen: Die Betriebsordnung kann beispielsweise ein Rauchverbot beinhalten oder die Anordnung, Schutzkleidung zu tragen. Werkzeuge und anderes Betriebseigentum müssen pfleglich behandelt werden, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse muss der Azubi Stillschweigen bewahren – schlimmstenfalls drohen sonst Entschädigungszahlungen oder sogar die Kündigung. Grundsätzlich gilt: Der Ausbilder hat das Sagen, seinen Weisungen muss ein Azubi folgen. Unzulässig sind jedoch Arbeiten, die körperlich zu schwer oder zu gefährlich sind.

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